Pecco-Service Kaffeedienst

AGB


  1. Pecco-Service stellt dem Kunden, Kaffeemaschine(n) nebst Zubehör und Pumpenkanne(n) gemäß Lieferschein zur Verfügung. Im Falle einer Funktionsstörung wird die Kaffeemaschine kostenlos ausgetauscht. Der Kunde hat von Eigenreparaturen Abstand zu nehmen. Die bereitgestellten Kaffeemaschinen sind ausschließlich für die Nutzung der von Pecco-Service angebotenen Produkte zu verwenden. Die Maschine(n) sowie Zubehör und Pumkanne(n) bleiben Eigentum vom Pecco-Service.
  2. Pecco-Service verpflichtet sich, die Kaffeemaschine(n) in regelmäßigen Abständen zu warten. Der Kunde verpflichtet sich, Maschine(n), Zubehör und Pumpkanne(n) zu reinigen und pfleglich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich des weiteren, keine eigenen Reparaturen an Maschine(n), Zubehör oder Pumpkanne(n) vorzunehmen. Durch Eigenreparatur verursachte Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, monatlich pro Maschine mindestens 1 Servicepaket - der Inhalt bestimmt sich nach dem jeweiligen gültigen Preisangebot - abzunehmen und in den Maschinen den von Pecco-Service gelieferten Kaffee einzusetzen.
  4. Der Preis der Servicepakete und der übrigen noch angebotenen Artikel richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
  5. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungslegung auf das angegebene Bankkonto von Pecco-Service oder per Einzugsermächtigung mittels Lastschrift. Barzahlungen sind nur an inkassobevollmächtigte Personen zu leisten. Gelieferte Waren sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
  6. Die Kaffeemaschine(n),das Zubehör und die Pumpkanne(n) sind bei Lieferung technisch überprüft. Eine Einweisung in die Handhabung der Maschine(n), des Zubehörs und der Pumpkanne(n) wird vor Ort bei Lieferung vorgenommen. Eine Haftung für Schäden mittelbarer oder unmittelbarer Art wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen. Es liegt im Ermessen des Kunden, eine Versicherung zur Abdeckung der Risiken abzuschließen.
  7. Diese Vereinbarungen gelten ab Vertragsbeginn und sind für beide Vertragsparteien täglich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen und besteht für Pecco-Service insbesondere bei:
    - Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen und
    - Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere bezüglich Ziffer 2 dieses Vertrages.
  8. Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform, Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Änderung der Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
  9. Die Wartungsgebühren für Kaffeemaschine(n), Zubehör und Pumpkanne(n) fallen für den Kunden nicht gesondert an.
  10. Sofern rechtlich zulässig, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Dresden.
  11. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Parteien verpflichten sich im Falle von Lücken des Vertrages diese so auszufüllen, wie sie dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.